Bewerbung um die Drasnische Staatsbürgerschaft
Seine Majestät König Karl II. von Drasnien bietet ausländischen Interessenten die Möglichkeit, sich um die Drasnische Staatsbürgerschaft zu bemühen. Um in diesem Bemühen erfolgreich zu sein, sind vom Bewerber folgende Schritte zu unternehmen:
- Der Bewerber muß einen Drasnischen Ehepartner oder zwei Drasnische Bürgen vorweisen können
- Der Bewerber muß um eine Audienz bei der Gräfin von Darkmoor ersuchen. Dort erhält er dann Gelegenheit, den Grund, warum er Drasnien zu seinem gewünschten Heimatland machen möchte, vorzubringen. Ferner kann er dort erläutern, warum er glaubt, für sein neues Heimatland Drasnien als Bürger ein Gewinn zu sein.
- Der Bewerber erhält Auskunft über die Höhe der von Gräfin Bluna nach seiner Person und seinen Möglichkeiten festgesetzten Summe Geldes, mit deren Zahlung er die Möglichkeit hat, seiner Begeisterung, nun Bürger Drasniens und Untertan König Karls II. zu sein, klangvoll Ausdruck zu verleihen.